Amtsgericht Meißen, Haus Neumarkt [Amtsgericht Meißen]
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 (0)3521 4702-0
- Fax
- +49 (0)3521 4702-700
- Internet
- https://www.justiz.sachsen.de/agmei/
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo: 9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Di: 9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. Die Zahlstelle hat Kassenschluss jeweils 30 Minuten vor Ende der Sprechzeiten.
Anfahrtsbeschreibung
Stadtbus der Linien A, C, D bis Haltestelle Neumarkt oder Neugasse, H40 S-Bahn-Haltepunkt Meißen Altstadt
- LeistungAdoption einer volljährigen PersonDie Annahme einer erwachsenen Person erfolgt meist als so genannte schwache Adoption.
- LeistungAdoption Minderjähriger, Entscheidung durch das FamiliengerichtEine Adoption wird erst rechtsgültig, wenn das Familiengericht darüber entschieden hat.
- LeistungBelastung eines Grundstücks mit Hypothek oder Grundschuld, Bestellung des GrundpfandrechtsHypothek und Grundschuld zählen zu den Grundpfandrechten.
- LeistungBeratungshilfe bei Gericht beantragenAntrag auf Gewährung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG) Geldmangel darf Sie nicht daran hindern, Ihr Recht durchzusetzen oder zu …
- LeistungBestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder VormundPflegekinder stehen oftmals unter Vormundschaft oder Pflegschaft.
- LeistungErbschaft ausschlagenWenn Sie erfahren, dass Sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments als Erbe* oder Miterbe berufen sind, müssen Sie sich alsbald darüber schlüssig werden, ob Sie endgültig Erbe sein wollen.
- LeistungErbschein einziehenDurch die Erteilung des Erbscheins wird amtlich bekundet, wer Erbin oder Erbe des verstorbenen Menschen ist (Zeugnis über das Erbrecht).
- LeistungGrundbuch-Abschrift beantragenSoweit Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Ihnen Abschriften erteilt werden.
- LeistungGrundbuch-Einsicht beantragenDas Grundbuch gibt Auskunft über die Rechte, die an einem Grundstück bestehen.
- LeistungGrundbuch-Eintragung beantragenDas Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück.
- LeistungNachlass-SicherungBis zur Annahme einer Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht.
- LeistungRechtliche Betreuung einrichtenBestellung eines rechtlichen Betreuers nach §§ 1896 ff.
- LeistungTäter-Opfer-AusgleichTäter und Opfer einer Straftat können sich in einem so genannten Täter-Opfer-Ausgleich darum bemühen, in einem moderierten Schlichtungsgespräch ihren Konflikt beizulegen oder zu entschärfen.
- LeistungTestament bei Gericht hinterlegenAmtliche Verwahrung der letztwilligen Verfügung nach § 2248 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr eigenhändiges Testament im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in …
- LeistungTestamentsablieferungTestamente, gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge (so genannte Verfügungen von Todes wegen) müssen nach dem Tod durch das Nachlassgericht eröffnet werden, um dem letzten Willen des Erblassers …
- LeistungUnterbringung, Einweisung in eine geschlossene EinrichtungUnterbringungsverfahren im Rahmen der rechtlichen Betreuung nach §§ 1896 ff.
- LeistungVormundschaft, Anordnung und Bestellung durch das GerichtHaben minderjährige Kinder ihre Eltern durch Tod verloren oder wird den Eltern im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren die elterliche Sorge entzogen, bestellt das Familiengericht einen Vormund.