Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe [Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)]
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 341 1266-440
- Fax
- +49 341 1266-9440
- stiftungauh@ksv-sachsen.de
- Internet
- https://www.ksv-sachsen.de/anlaufstellen/stiftung-auh
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 09:00 - 16:00 Uhr |
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Di | 09:00 - 16:00 Uhr |
Mi | 09:00 - 12:00 Uhr |
Do | 09:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Die sächsische Anlauf- und Beratungsstelle wurde im Rahmen der Stiftung Anerkennung und Hilfe für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw.1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, errichtet.
Die Anlauf- und Beratungsstelle unterstützt und berät Menschen, die im obengenannten Zeitraum in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und Leid und Unrecht erfahren haben. Darunter fallen zum Beispiel ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder finanzielle Einbußen, wenn sie sozialversicherungspflichtig in den genannten Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die „Rentenkasse“ eingezahlt wurde.
Betroffene, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben, können sich ab jetzt an uns wenden.
Eine Registrierung ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Keine zugeordnete Leistungen vorhanden.