Bauordnung [Große Kreisstadt Oschatz]
Untere Bauaufsichtsbehörde
Anfahrtsbeschreibung
B6 zw. Leizig und Dresden;
A4 Abf. Mutzschen aus Ri. Leizig;
A4 Abf. Döbeln Nord aus Ri. Dresden
Persönlicher Kontakt
Frau Christiane Leuteritz
SGL Bauordnung
- Telefon
- +49 3435 970251
- bauordnung@oschatz.org
- Gebäude
- Rathaus
- Raum
- 204
- Sprechzeiten
- -
- Zuständigkeiten
Baugenehmigungen
- LeistungAbbruch anzeigenAnzeige der Beseitigung baulicher Anlagen nach § 3 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) Wenn der beabsichtigte Abbruch des Gebäudes oder einer sonstigen baulichen Anlage nicht …
- LeistungBaubeginn anzeigenBaubeginnsanzeige bei Baubeginn gemäß Sächsische Bauordnung (SächsBO) Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitteilen, wann Sie mit Ihrem …
- LeistungBaugenehmigung beantragenWenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei und auch nicht genehmigungsfrei gestellt ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
- LeistungGenehmigungsfreistellung, Unterlagen einreichenUnter bestimmten Voraussetzungen ist Ihr Bauvorhaben von der Baugenehmigungspflicht freigestellt (Genehmigungsfreistellung).
- LeistungNutzungsaufnahme anzeigenAnzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage nach § 82 Abs.
- LeistungVorbescheid beantragenIn einem Vorbescheid können Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen.