Investitionsbetreuung [Stadt Bad Schandau]
Persönlicher Kontakt
Frau Andrea Richter
- Telefon
- +49 35022 5011-35
- Fax
- +49 35022 5011-41
- arichter@stadt-badschandau.de
- Raum
- 35 (3. Etage)
- LeistungAusfall der Straßenbeleuchtung meldenWenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle.
- LeistungEinsicht in den BebauungsplanDer Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
- LeistungEinsicht in den FlächennutzungsplanIm Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar.
- LeistungSchäden an Gemeinde- und Ortsstraßen meldenSchadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden …
- LeistungUmlegungsverfahren (Grundstückstausch)Verordnung der Umlegung von Grundstücken nach §§ 45 bis 79 und §§ 80 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB) Das Umlegungsverfahren ist ein Grundstückstauschverfahren, in dem Grundstücke so aufgeteilt werden, dass nach …
- LeistungVeröffentlichung einer Baulandfläche beantragenDie Stadt oder Gemeinde kann ein Baulandkataster erstellen.
- LeistungVorhaben in Sanierungsgebieten, Genehmigung beantragenAntrag auf Genehmigung von Baumaßnahmen in städtebaulichen Sanierungsgebieten nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen bestimmte Vorhaben einer …
- LeistungVorkaufsrecht der Gemeinde (Ausstellung eines Negativzeugnisses)Beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, beispielsweise bei Grundstücken, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, oder …
- LeistungWiderspruch gegen die Veröffentlichung einer BaulandflächeDie Stadt oder Gemeinde kann ein sogenanntes Baulandkataster erstellen, welches allen Interessenten Auskunft über Flächen des Stadt- oder Gemeindegebiets gibt, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind.