Landgericht Görlitz mit Außenkammern Bautzen
Mo: 9 bis 15.30 Uhr
Di: 9 bis 14 Uhr
Mi: 9 bis 15.30 Uhr
Do: 9 bis 15.30 Uhr
Fr: 9 bis 14 Uhr
Beschreibung
Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Vor den ordentlichen Gerichten werden unter anderem alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder auch sogenannten "juristischen" Personen (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft) verhandelt. Darunter fallen
- Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen
- Unterlassungsansprüche
- Schadensersatzforderungen
- Erbschaftsangelegenheiten
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
Weiterhin werden vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit Strafverfahren durchgeführt.
Die Landgerichte entscheiden durch
- Zivilkammern
über bürgerliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über EUR 5.000 (mit Ausnahme von Mietstreitigkeiten über Wohnraum – hier ist das Amtsgericht zuständig) - Kammern für Handelssachen
über handelsrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über EUR 5.000 zwischen Kaufleuten - Strafkammern
über erstinstanzliche Strafverfahren wegen Strafsachen von besonderer Schwere - Strafvollstreckungskammern
über verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind - Beschwerdekammern
über Beschlüsse der Amtsgerichte - Berufungskammern
über Urteile der Amtsgerichte
Die Entscheidungen der Landgerichte können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandesgerichtoder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Parkplatz
Behindertenparkplatz im Innenhof der Zufahrt zur Justizvollzugsanstalt
Anfahrtsbeschreibung
Straßenbahn Linien 2 und 3, Haltestelle Postplatz
Stadtbus Linien A und B, Haltestelle Demianiplatz
- LeistungSonstigesApostille, Erteilung durch den Präsidenten / die Präsidentin des LandgerichtsApostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden, die von den Behörden des Staates ausgestellt wird, in dem die Urkunde errichtet wurde.
- LeistungSonstigesKlage beim ordentlichen Gericht (erste Instanz, Landgericht) einreichenWenn Sie einen Anspruch im Wege der Klage verfolgen wollen, müssen Sie sich an das hierfür zuständige Gericht der ersten Instanz wenden.
- LeistungSonstigesSchuldnerverzeichnis, Auskunft einholenAls Sicherheit für Geschäftspartner, Kreditgeber oder Vermieter sind die Schuldnerverzeichnisse unentbehrlich.