Landgericht Görlitz mit Außenkammern Bautzen
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Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 3581 469-0
- Fax
- +49 3581 469-1919
- verwaltung@lggr.justiz.sachsen.de
- Internet
- https://www.justiz.sachsen.de/lggr
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 09:00 - 15:30 Uhr |
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Di | 09:00 - 15:30 Uhr |
Mi | 09:00 - 15:30 Uhr |
Do | 09:00 - 15:30 Uhr |
Fr | 09:00 - 14:00 Uhr |
Beschreibung
Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Vor den ordentlichen Gerichten werden unter anderem alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder auch sogenannten "juristischen" Personen (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft) verhandelt. Darunter fallen
- Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen
- Unterlassungsansprüche
- Schadensersatzforderungen
- Erbschaftsangelegenheiten
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
Weiterhin werden vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit Strafverfahren durchgeführt.
Die Landgerichte entscheiden durch
- Zivilkammern
über bürgerliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über EUR 5.000 (mit Ausnahme von Mietstreitigkeiten über Wohnraum – hier ist das Amtsgericht zuständig) - Kammern für Handelssachen
über handelsrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über EUR 5.000 zwischen Kaufleuten - Strafkammern
über erstinstanzliche Strafverfahren wegen Strafsachen von besonderer Schwere - Strafvollstreckungskammern
über verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind - Beschwerdekammern
über Beschlüsse der Amtsgerichte - Berufungskammern
über Urteile der Amtsgerichte
Die Entscheidungen der Landgerichte können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandesgerichtoder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Barrierefreiheit
Für hilfsbedürftige Personen befindet sich am Nebeneingang (Zufahrt zur Justizvollzugsanstalt) eine Rufanlage. Die Justizwachtmeister helfen beim Zugang zu dem Gebäude weiter. Aufzüge sind vorhanden. Im Erdgeschoss befindet sich ein Behinderten-WC.
- LeistungBeglaubigung von Gerichts- und notariellen Urkunden zur Verwendung im Ausland (Apostille)Erteilung von Apostillen zu Gerichts- und notariellen Urkunden für den Rechtsverkehr mit dem Ausland durch die Präsidenten der Landgerichte Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für …
- LeistungKlage beim ordentlichen Gericht (erste Instanz, Landgericht) einreichenWenn Sie einen Anspruch im Wege der Klage verfolgen wollen, müssen Sie sich an das hierfür zuständige Gericht der ersten Instanz wenden.
- LeistungVorbeglaubigung von Urkunden der Gerichte, Notare und Justizbehörden zum Zwecke der Legalisation für die Verwendung im AuslandErteilung der Vorbeglaubigung über Urkunden der Gerichte, Notare und Justizbehörden im Freistaat Sachsen durch die Präsidenten der Landgerichte zum Zwecke der Legalisation für den Rechtsverkehr mit dem Ausland …