Ordnungsamt [Große Kreisstadt Freiberg]
Stadtverwaltung Freiberg; Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen; Ordnungsamt
Postfach
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 3731 273 351
- Fax
- +49 3731 273 73 351
- Ordnungsamt@freiberg.de
- De-Mail
- stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de
- Internet
- https://www.freiberg.de/stadt-und-buerger/buergerservice/behoerdenuebersicht/ordnungsamt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | geschlossen |
---|---|
Di | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mi | geschlossen |
Do | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Barrierefreiheit
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Toilette: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Anfahrtsbeschreibung
Anreise mit dem Auto
Freiberg liegt genau in der Mitte (jeweils 35 km Entfernung) zwischen den beiden Großstädten Dresden und Chemnitz. Freiberg erreicht man durch die beiden sich in der Stadt kreuzenden Bundesstraßen B 101 (Richtung Annaberg und Meißen) und B 173 (Richtung Dresden und Chemnitz). Von der BAB 4 kommend wird empfohlen, die Abfahrt Siebenlehn zu nehmen.
Sonstiges
Hinweise zur elektronischen Signatur und Verschlüsselung von Dokumenten
Die Stadtverwaltung Freiberg eröffnet den Zugang für elektronisch signierte und/oder verschlüsselte Nachrichten und Dokumente. Für die Übermittlung solcher Nachrichten und Dokumente gelten die folgenden technischen Rahmenbedingungen:
- Das elektronische Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
- Eine Zugangseröffnung für die qualifizierte elektronische Signatur erfolgt ausschließlich für die E-Mail-Adresse egov@freiberg.de und die De-Mail-Adresse stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de.
- Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: *.docx; *.txt; *.pdf; *.rtf; *xlsx;
- Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter der Einhaltung des Standards PKCS#7 zulässig.
- Die Verschlüsselung erfolgt ausschließlich mit Hilfe des zu den Signaturschlüsseln veröffentlichten Sicherheitszertifikats.
Die Schlüssel der Stadtverwaltung Freiberg stehen auf der Internetseite der Stadt Freiberg zum Download zur Verfügung:https://www.freiberg.de/stadt-und-buerger/buergerservice/elektronische-signatur-und-verschluesselung
- Eine Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP) wird von der Stadtverwaltung angeboten.
- Eine Zugangseröffnung für die fortgeschrittene elektronische Signatur erfolgt über die E-Mail-Adresse eu-dlr@freiberg.de.
- Mittels der De-Mail können verschlüsselte und authentifizierte Mails und Dateianhänge versandt werden. Um über das zentrale De-Mail Postfach stadtverwaltung@freiberg.de-mail.de mit der Stadtverwaltung Freiberg kommunizieren zu können, wird ein eigenes De-Mail-Konto benötigt. Diese Konten werden von verschiedenen Anbietern bereitgestellt.
- Sofern ein der Stadtverwaltung Freiberg übermitteltes elektronisches Dokument nicht verarbeitbar ist, wird der Absender unter Angabe der für die Stadtverwaltung Freiberg geltenden technischen Rahmenbedingungen umgehend darüber informiert. Macht ein Empfänger geltend, dass er das von der Stadtverwaltung Freiberg übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten kann, wird versucht ihm dieses erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Weitere Informationen zur elektronischen Signatur und Verschlüsselung und zur Nutzung des EGVP erhalten Sie unter http://www.secure.sachsen.de/esignatur
Zuständigkeit
Allgemeine Angelegenheiten der Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts (untere Straßenverkehrsbehörde)
Allgemeine Angelegenheiten des Katastophenschutz- und Feuerwehrwesens
Persönlicher Kontakt
Leiterin des Ordnungsamtes
- Telefon
- + 49 3731 273 351
- Fax
- + 49 3731 273 73 351
- Antje_Liebernickel@freiberg.de
- Gebäude
- Stadthaus 2, Heubnerstraße 15
- Raum
- 110
- LeistungAufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt meldenAnzeige über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 138 Abgabenordnung (AO) Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, …
- LeistungBuchführungshelfer, Gewerbe anmeldenAusübung eines Gewerbes als Buchführungshelfer/-in unter Hinweis auf die erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz setzen der …
- LeistungFluglaternen-Ausnahmegenehmigung beantragenAntrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Aufstieg von Fluglaternen nach § 2 Fluglaternenverordnung Der Aufstieg von Fluglaternen – eine Art kleiner, unbemannter Heißluftballons – ist im Freistaat Sachsen …
- LeistungGaststättengewerbe anzeigenAnzeige eines Gaststättenbetriebes nach § 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle spätestens vier Wochen …
- LeistungGewerbe abmeldenGewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
- LeistungGewerbe anmeldenGewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
- LeistungGewerberegisterauskunft beantragenDas Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe.
- LeistungGewerbe ummeldenGewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde / Stadt verlegen, den Gegenstand des Gewerbes wechseln …
- LeistungGewerbezentralregister-Auszug beantragenAntrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie …
- LeistungHalteverbot für Umzugstransporte beantragenFür einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten.
- LeistungKleine Lotterie oder Ausspielung innerhalb eines Stadt- oder Gemeindegebietes anzeigenAnzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung gemäß Ziffer II Nummer 1 der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) Eine Kleine Lotterie oder Ausspielung (auch …
- LeistungLagerfeuer beantragenMöchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.
- LeistungLärmbelästigung anzeigenLärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen.
- LeistungParkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragenAusnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu …
- LeistungParkplatz für schwerbehinderte Bewohner beantragen (öffentliche Flächen)Um die Mobilität im Alltag zu gewährleisten, gibt es für schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, einen Parkplatz in der Nähe zu ihrer eigenen Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte einrichten zu lassen, den …
- LeistungPrivate Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragenMöchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
- LeistungRatte melden (öffentliche Flächen)Ratten gelten als Überträger von Krankheiten, deren Vorkommen sollten Sie daher umgehend dem Grundstückseigentümer beziehungsweise der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
- LeistungReisegewerbe, Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragenAntrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner Niederlassung (oder ohne eine solche zu …
- LeistungSchaustellungen von Personen, Erlaubnis beantragenErlaubnis zur Schaustellung von Personen nach § 33a Gewerbeordnung (GewO) beantragen Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen, zum Beispiel Table-Dance oder Striptease-Veranstaltungen, in Ihren …
- LeistungSperrzeitverkürzung beantragenRegelungen zur Sperrzeit in Gaststätten nach § 9 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist im Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) eine Sperrzeit …
- LeistungSpielhallen-Betrieb, Erlaubnis beantragenAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen mit ausschließlich oder überwiegend folgenden Zwecken …
- LeistungStraußwirtschaft anzeigenAnzeige einer Straußenwirtschaft nach § 3 Abs.
- LeistungVeranstaltungsfestsetzung beantragenVeranstaltung (z.B. Messe, Ausstellung, Markt, Volksfest), Festsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung beantragen Wer eine Veranstaltung im Sinne der §§ 64 ff.
- LeistungVerwarnungsgeld bezahlenEin Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben.
- LeistungWanderlager anzeigenWanderlager nach § 56a Gewerbeordnung (GewO) anzeigen Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der für den Ort der …