Referat 43, Dienststelle Chemnitz [Landesdirektion Sachsen]
Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Grundwasser
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 371 532-1430
- Fax
- +49 371 532-1929
- post@lds.sachsen.de
- Internet
- https://www.lds.sachsen.de/
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
-
Beschreibung
Die Referate 43 bearbeiten an den drei Dienststellen Chemnitz, Dresden und Leipzig die folgenden Aufgaben der Oberen Abfall- und Bodenschutzbehörde:
Deponien
- Planfeststellung und Genehmigung neuer Anlagen
- Anordnung von Maßnahmen zur Überwachung, Feststellung der Stilllegung und Beendigung der Nachsorgephase kommunaler und privater Altanlagen
- Überwachung bestehender Deponien
Abfallbeseitigung außerhalb dafür zugelassener Anlagen
- Entscheidungen zu Anträgen kommunaler und privater Vorhabensträger
Abfallwirtschaft
- Bearbeitung von Anzeigen gemeinnütziger und gewerblicher Sammler von Abfällen (Dienststelle Chemnitz)
- Anerkennung und Widerruf von Entsorgergemeinschaften (Dienststelle Leipzig)
- Wahrnehmung der Aufgaben als Behörde i. S. des Abfallverbringungsgesetzes (Dienststelle Dresden)
- Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fachkunde (Dienststelle Leipzig)
- Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörden im Falle der Selbstbeteiligung der Gebietskörperschaften.
Förderung
- Bewilligungsstellen nach Richtlinie „Boden und Grundwasser“
- Fachliche Bewertung der Fördervorhaben
Bodenschutz / Altlasten / Grundwasser
- Erlass von Rechtsverordnungen zur Festlegung von Bodenplanungsgebieten
- Unterstützung des Sächsischen Oberbergamtes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, insbesondere bzgl. der fachbehördlichen und Überwachungsaufgaben bei Genehmigung, Betrieb und Wiedernutzbarmachung von Tagebauen und Steinbrüchen
- Wahrnehmung der Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes und der Altlastenerkundung/-sanierung der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörden im Falle der Selbstbeteiligung der Gebietskörperschaften
- LeistungAbfallsammlungen anzeigenAnzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Haushaltsabfällen gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus privaten Haushalten müssen …