Sächsisches Finanzgericht
Beschreibung
Aufgabenbeschreibung Finanzgericht
Das Finanzgericht ist zuständig für
- Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
- Kindergeldangelegenheiten sowie
- Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.
Die Senate des Finanzgerichts setzen sich aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen.
Die Entscheidungendes Finanzgerichts können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
- LeistungEhrenamtliches Richteramt beim Finanzgericht übernehmenDie Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung ist ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit.
- LeistungKlage beim Finanzgericht einreichenWenn Sie gegen einen Bescheid einer Finanzbehörde erfolglos Einspruch eingelegt haben, können Sie Klage beim Finanzgericht einreichen.