Stadtverwaltung Coswig Bürgerbüro [Große Kreisstadt Coswig]
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01631 Coswig Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 3523 66-330
- Fax
- +49 3523 66 339
- buergerbuero@stadt.coswig.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 09:00 - 18:00 Uhr |
---|---|
Di | 09:00 - 18:00 Uhr |
Mi | 09:00 - 18:00 Uhr |
Do | 09:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 15:00 Uhr |
Sa | 09:00 - 12:00 Uhr |
Persönlicher Kontakt
Frau Petra Schanze Leiterin Bürgerbüro
- Telefon
- +49 3523 66 320
- Fax
- +49 3523 66 339
- burgerbuero@stadt.coswig.de
- Gebäude
- Rathaus Coswig
- Raum
- 035
- LeistungAbmeldung bei der MeldebehördeBei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden.
- LeistungAdresse im Personalausweis ändern lassenAuf der Rückseite des Personalausweises steht auch Ihre Anschrift.
- LeistungAmtliche Beglaubigung von UnterschriftenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
- LeistungBeglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassenSie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments?
- LeistungBriefwahlSie haben die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen.
- LeistungEintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl)Als wahlberechtigter EU-Bürger werden Sie nur auf Antrag in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen.
- LeistungEintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl)Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Sie zur Europawahl aufgerufen, auch wenn sie keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.
- LeistungFamilienpass des Freistaates Sachsen beantragenSind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein?
- LeistungFührungszeugnis beantragenAntrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, …
- LeistungFundsachen, Verlustanzeige und NachfrageSie haben einen Gegenstand verloren?
- LeistungFundsachen abgebenFundsachen werden von der Fundbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises entgegengenommen.
- LeistungFundsachen ersteigernFundsachen können in der Regel frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten versteigert werden.
- LeistungGewerbe abmeldenGewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
- LeistungGewerberegisterauskunft beantragenDas Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe.
- LeistungGewerbe ummeldenGewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde / Stadt verlegen, den Gegenstand des Gewerbes wechseln …
- LeistungGewerbezentralregister-Auszug beantragenAntrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie …
- LeistungHundesteuer, AbmeldungWenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
- LeistungHundesteuer, AnmeldungWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
- LeistungKinderreisepass ändern lassen (Wohnort)Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.
- LeistungKinderreisepass beantragenFür Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt.
- LeistungLagerfeuer beantragenMöchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.
- LeistungLebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragenAntrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
- LeistungMeldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
- LeistungMeldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).
- LeistungMeldebescheinigung beantragenBenötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen.
- LeistungMelderegister, einfache Auskunft beantragenAntrag auf Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und …
- LeistungNamensänderung des HundehaltersÄndert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
- LeistungOnline-Ausweisfunktion im Personalausweis entsperren lassenEs kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde.
- LeistungOnline-Ausweisfunktion im Personalausweis sperren lassenDie Online-Ausweisfunktion wird gesperrt, wenn Ihr Personalausweis abhanden gekommen ist.
- LeistungPersonalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholenDie Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt zwei bis sechs Wochen.
- LeistungPersonalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragenPersonalausweise können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr.
- LeistungPersonalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis unverzüglich bei der Ausweisbehörde vorzulegen.
- LeistungPIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassenNach der Beantragung Ihres Personalausweises haben Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief erhalten, der die sogenannte "Transport-PIN", eine PUK sowie ihr Sperrkennwort enthält.
- LeistungReisepass ändern lassen (Wohnort)Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
- LeistungReisepass oder vorläufigen Reisepass beantragenIn vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
- LeistungReisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden.
- LeistungSchwerbehindertenausweis beantragenDer Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
- LeistungSchwerbehindertenausweis verlängernDer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden.
- LeistungSozialpass beantragenDer Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung.
- LeistungÜbermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassenEintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren im Melderegister Übermittlungssperre Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft …
- LeistungVerlust des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass anzeigenWenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen Kinderreisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung mitzuteilen (Verlustanzeige).
- LeistungVersteigerung anzeigenAnzeige nach § 3 Versteigererverordnung (VerstV) Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis.
- LeistungWahlschein beantragenWenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus.
- LeistungWechsel der HauptwohnungWenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
- LeistungZweitpass beantragenGrundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen.
- LeistungZweitwohnung anmeldenWenn Sie in eine Wohnung ziehen, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt oder der Gemeinde anzumelden.