Steuern / Abgaben [Stadt Bad Schandau]
Persönlicher Kontakt
Frau Heike Fröde
- Telefon
- +49 35022 5011-13
- Fax
- +49 35022 5011-41
- hfroede@stadt-badschandau.de
- Raum
- 13 (1. Etage)
- LeistungErschließungsbeitrag zahlenZur Finanzierung der Erschließung von Grundstücken mit der erstmaligen Herstellung von Verkehrsanlagen (einschließlich Fuß- und Radwege, Lärmschutzanlagen und Grünflächen) sind die Städte und Gemeinden …
- LeistungGrundsteuer entrichtenFür Grundbesitz müssen Sie an die Gemeinde oder Stadt Grundsteuer zahlen.
- LeistungHundesteuer, AbmeldungWenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
- LeistungHundesteuer, AnmeldungWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
- LeistungHundesteuer, Befreiung beantragenWenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit.
- LeistungNamensänderung des HundehaltersÄndert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
- LeistungVerein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmeldenWenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden.
- LeistungVereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder StadtverwaltungNimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb …
- LeistungVergnügungssteuer erhebenDie Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die die Städte und Gemeinden erheben können.
- LeistungZweitwohnungsteuer zahlenManche Städte und Gemeinden erheben eine besondere Abgabe auf Zweitwohnungen.