Gemeinde Leutersdorf
Postfach
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 3586 3307 0
- Fax
- +49 3586 3307 19
- info@gv-leutersdorf.de
- Internet
- https://www.leutersdorf.de
- Internet
- http://www.esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Außerhalb der Sprechzeiten sind Terminvereinbarungen möglich.)
Mo | geschlossen |
---|---|
Di | 09:00 - 11:30 und 13:00 - 17:30 Uhr |
Mi | geschlossen |
Do | 09:00 - 11:30 und 13:00 - 15:30 Uhr |
Fr | 09:00 - 11:30 Uhr |
Beschreibung
Die Gemeinde Leutersdorf ist zuständig für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben in ihrem Territorium. Ausgenommen hiervon sind Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten. Die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben werden von der Gemeinde Oderwitz wargenommen.
Barrierefreiheit
Das Verwaltungsgebäude ist nicht Barrierefrei. Zur individuellen Betreuung nehmen Sie bitte im Bedarfsfall Kontakt mit uns auf.
Parkplatz
Parkplätze befinden sich neben dem Gebäude.
Der Parkplatz an der evangelischen Kirche ist ebenfalls nutzbar.
Sonstiges
Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch signierten und verschlüsselten Nachrichten erfolgt ausschließlich über Online-Postfächer des SecureMail Gateway (SMGW) www.e-mail.sachsen.de
Sie können die Zugangsdaten und ein Online-Postfach beantragen unter: https://www.esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html
Die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des SMGW: e-post@gv-leutersdorf.de
Es werden die Signaturen aller in Deutschland akkreditierten Trustcenter akzeptiert
Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .docx; .pdf; .jpg
Nachrichten dürfen eine Gesamtgröße von 5 MB nicht überschreiten.
Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standards PKCS#7 zulässig.
Sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger darüber informiert.
Falls Sie nicht über die Möglichkeit verfügen uns die Daten über das SecureMail Gateway zu senden und keine verarbeitbare Signatur besitzen sind die Dokumente in Papierform bereitzustellen.
Persönlicher Kontakt
- Telefon
- 03586 3307-0
- Sprechzeiten
- siehe Sprechzeiten der Verwaltung
jedoch Terminvereinbarung erwünscht
- Telefon
- 03586 3307-13
- hauptamt@gv-leutersdorf.de
Einwohnermeldeamt
- Telefon
- 03586 3307-23
- Fax
- 03586 3307-19
- meldeamt@gv-leutersdorf.de
- Raum
- Zimmer 3
- Zuständigkeiten
- Führungszeugnis beantragen
- Telefon
- 03586 3307-14
- Fax
- 03586 3307-19
- kommunalwesen@gv-leutersdorf.de
- Raum
- Zimmer 2
- LeistungAbmeldung bei der MeldebehördeBei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden.
- LeistungAdresse im Personalausweis ändern lassenAuf der Rückseite des Personalausweises steht auch Ihre Anschrift.
- LeistungAmtliche Beglaubigung von UnterschriftenMit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
- LeistungBeglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassenSie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments?
- LeistungBegründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Standesamt anmeldenUnverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, können nach dem Lebenspartnerschaftsadgesetz (LPartG) eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.
- LeistungBewohnerparkausweis beantragenVor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt.
- LeistungEheschließung, Anmeldung beim StandesamtBevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden.
- LeistungEheurkunde, Anforderung beim Standesamt (Eheschließung in Deutschland)Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde.
- LeistungEhrenamtskarte beantragenInhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte …
- LeistungEhrenpatenschaft des Bundespräsidenten, Antrag stellenDer Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie.
- LeistungEinsicht in den BebauungsplanDer Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
- LeistungEinsicht in den FlächennutzungsplanIm Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar.
- LeistungEinspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragenDie Stadt- oder Gemeindeverwaltung legt vor der Wahl für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten an.
- LeistungEintragung in das Wählerverzeichnis beantragenIn jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
- LeistungEintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl)Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug vor der Wahl / Stimmabgabe am früheren Wohnort Die nachstehend beschriebene Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug bezieht sich auf die Wahlen zum Bundestag …
- LeistungEintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl)Als wahlberechtigter EU-Bürger werden Sie nur auf Antrag in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen.
- LeistungEintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl)Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Sie zur Bundestagswahl aufgerufen, auch wenn sie keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.
- LeistungEintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl)Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Sie zur Europawahl aufgerufen, auch wenn sie keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.
- LeistungErdbestattungFür Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille der oder des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
- LeistungErklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der LebenspartnerschaftDen Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung beziehungsweise Auflösung oder dem Tod Ihres …
- LeistungErschließungsbeitrag zahlenZur Finanzierung der Erschließung von Grundstücken mit der erstmaligen Herstellung von Verkehrsanlagen (einschließlich Fuß- und Radwege, Lärmschutzanlagen und Grünflächen) sind die Städte und Gemeinden …
- LeistungFamilienpass des Freistaates Sachsen beantragenSind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein?
- LeistungFeuerbestattungHat die verstorbene Person die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, lehnte sie diese ab, so ist die Einäscherung unzulässig.
- LeistungFührungszeugnis beantragenAntrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, …
- LeistungGaststättengewerbe anzeigenAnzeige eines Gaststättenbetriebes nach § 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle spätestens vier Wochen …
- LeistungGeburtenregister, beglaubigten Ausdruck beantragenAntrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister) Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuch) gibt …
- LeistungGeburtsanzeige bei einer HausgeburtWenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
- LeistungGeburtsurkunde anfordernAntrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG), Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu …
- LeistungGewerbe abmeldenGewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
- LeistungGewerbe ummeldenGewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde / Stadt verlegen, den Gegenstand des Gewerbes wechseln …
- LeistungGrundsteuer entrichtenFür Grundbesitz müssen Sie an die Gemeinde oder Stadt Grundsteuer zahlen.
- LeistungHortplatz (Grundschulalter), AnmeldungFür Kinder im Grundschulalter, haben sächsische Städte und Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an Hortplätzen zu schaffen. [...
- LeistungHundesteuer, AbmeldungWenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
- LeistungHundesteuer, AnmeldungWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
- LeistungHundesteuer, Befreiung beantragenWenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit.
- LeistungInternationale Geburtsurkunde anfordernAntrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 08.09.1976 Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis im Ausland?
- LeistungKindergartenplatz (drei bis sechs Jahre), für eine Kommunale Einrichtung anmeldenAnmeldung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung Wenn Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter in einen Kindergarten schicken möchten, sollte die Einrichtung nicht zu weit entfernt von der Wohnung oder dem …
- LeistungKinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft anmeldenAntrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe Für einen passenden Krippenplatz für ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die nahe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes liegen.
- LeistungKinderreisepass ändern lassen (Wohnort)Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.
- LeistungKinderreisepass beantragenFür Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt.
- LeistungKindertagespflege (Kinder bis 3 Jahre), für einen Betreuungsplatz anmeldenEltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Tagesmutter (vereinzelt auch Tagesvater) an.
- LeistungKleine Lotterie oder Ausspielung innerhalb eines Stadt- oder Gemeindegebietes anzeigenAnzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung gemäß Ziffer II Nummer 1 der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) Eine Kleine Lotterie oder Ausspielung (auch …
- LeistungLagerfeuer beantragenMöchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.
- LeistungMeldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
- LeistungMeldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).
- LeistungMeldebescheinigung beantragenBenötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen.
- LeistungNamensänderung des HundehaltersÄndert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
- LeistungNamensfestlegung mit der HeiratBestimmung des Ehenamens nach § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch Die Eheleute können ihre bisherigen Familiennamen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt …
- LeistungNamensgebung, NamensrechtVorname Den Vornamen Ihres Kindes können Sie weitestgehend selbst und in eigener Verantwortung bestimmen.
- LeistungOnline-Ausweisfunktion im Personalausweis entsperren lassenEs kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde.
- LeistungOnline-Ausweisfunktion im Personalausweis sperren lassenDie Online-Ausweisfunktion wird gesperrt, wenn Ihr Personalausweis abhanden gekommen ist.
- LeistungPersonalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragenPersonalausweise können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr.
- LeistungPersonalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis unverzüglich bei der Ausweisbehörde vorzulegen.
- LeistungPIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassenNach der Beantragung Ihres Personalausweises haben Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief erhalten, der die sogenannte "Transport-PIN", eine PUK sowie ihr Sperrkennwort enthält.
- LeistungReisepass ändern lassen (Wohnort)Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
- LeistungReisepass oder vorläufigen Reisepass beantragenIn vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
- LeistungReisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden.
- LeistungSchiedsstellenverfahrenDie gemeindlichen Schiedsstellen in Sachsen können im Rahmen bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten in folgenden Fällen angerufen werden: vermögensrechtliche Ansprüche wie die Durchsetzung einer Zahlung Ansprüche aus …
- LeistungSchöffenamt beim Strafgericht übernehmenDie Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung ist ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit.
- LeistungSEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilenMit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug der bei Ihrer Kommune fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
- LeistungSich als Wahlhelfer meldenAm Wahltag werden Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.
- LeistungSondernutzung für ambulanten Handel beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzung für Handel und Gastronomie beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Veranstaltungswerbung (z. B. Plakatierung) beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSperrzeitverkürzung beantragenRegelungen zur Sperrzeit in Gaststätten nach § 9 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist im Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) eine Sperrzeit …
- LeistungSterbefall, Anzeige beim StandesamtAnzeige des Sterbefalls nach §§ 28 ff.
- LeistungSterbeurkunde beim Standesamt anfordernJeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
- LeistungStraßenbaubeitrag zahlenDie Städte und Gemeinden können die Grundstückseigentümer mittels eines Straßenbaubeitrags an den Kosten der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Gemeindestraßen beteiligen.
- LeistungUmlegungsverfahren (Grundstückstausch)Verordnung der Umlegung von Grundstücken nach §§ 45 bis 79 und §§ 80 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB) Das Umlegungsverfahren ist ein Grundstückstauschverfahren, in dem Grundstücke so aufgeteilt werden, dass nach …
- LeistungVerlust des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass anzeigenWenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen Kinderreisepass verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung mitzuteilen (Verlustanzeige).
- LeistungVorkaufsrecht der Gemeinde (Ausstellung eines Negativzeugnisses)Beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, beispielsweise bei Grundstücken, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, oder …
- LeistungWahlschein beantragenWenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus.
- LeistungWohnberechtigungsschein beantragenEin Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung.