Fachbereich 3 [Stadt Brand-Erbisdorf]
Besucheranschrift
Albertstraße 4
09618 Brand-Erbisdorf Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- 037322 32-300
- Fax
- 037322 32-341
- fbl3@brand-erbisdorf.de
- Internet
- http://www.brand-erbisdorf.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Di | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mi | geschlossen |
Do | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Persönlicher Kontakt
Herr Dierk Schülke
Fachbereichsleiter 3 - Bau, Immobilien und Umwelt
- Telefon
- 037322 32300
- Fax
- 037322 32342
- fbl3@brand-erbisdorf.de
- Gebäude
- Stadthaus
- Raum
- 303
- LeistungAusfall der Straßenbeleuchtung meldenWenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle.
- LeistungBaugenehmigung beantragenWenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei und auch nicht genehmigungsfrei gestellt ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
- LeistungEinsicht in den BebauungsplanDer Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
- LeistungEinsicht in den FlächennutzungsplanIm Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar.
- LeistungFriedhof, Grabmale und andere bauliche Anlagen genehmigen lassen (kommunale Träger)Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
- LeistungGehölzschnitt und Baumfällen beantragenFür den Erhalt und den Schutz der Artenvielfalt sind in Sachsen Bäume und Gehölze geschützt.
- LeistungHalteverbot für Umzugstransporte beantragenFür einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten.
- LeistungSchäden an Gemeinde- und Ortsstraßen meldenSchadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden …
- LeistungVorkaufsrecht der Gemeinde (Ausstellung eines Negativzeugnisses)Beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, beispielsweise bei Grundstücken, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, oder …