32 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt [Landratsamt Nordsachsen]
Postfach
04855 TorgauKontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 3421 758-5202
- Fax
- +49 3421 758 85-5210
- info@lra-nordsachsen.de
- Internet
- http://www.landkreis-nordsachsen.de/
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | geschlossen |
---|---|
Di | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 19:00 Uhr |
Mi | geschlossen |
Do | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 08:30 - 12:00 Uhr |
- LeistungErlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren beantragenSie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten: Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere …
- LeistungGesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen (Zucht- und Nutztiere)Anzeige von Tierausstellungen nach § 4 Tollwutverordnung; Anzeige von Viehausstellungen nach § 4 Viehverkehrsverordnung Beim Verbringen von Zucht- und Nutztieren innerhalb der Europäischen Union und bei der …
- LeistungLebensmittelüberwachungsbehörde, VerbraucherbeschwerdeBestehen Zweifel an der Beschaffenheit oder gar der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, Kosmetika oder Bedarfsgegenständen, haben Sie als Verbraucher das Recht, Beschwerde einzureichen.
- LeistungTierarzt / Tierärztin, Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigenWenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.
- LeistungTierarzt / Tierärztin, Änderungsanzeige beim Lebensmittelüberwachungs- und VeterinäramtNachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich …
- LeistungTierschau, Tierausstellung, Tierbörse anzeigen oder Genehmigung beantragenAntrag auf Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren / Veranstaltungsanzeige nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) Möchten Sie Veranstaltungen mit Tieren durchführen, benötigen Sie eine Erlaubnis, falls Sie …
- LeistungTierärztliche Hausapotheke anzeigenWenn Sie sich als Tierärztin oder Tierarzt niederlassen oder eine tierärztliche Tätigkeit als Angestellte oder Angestellter ausüben und dabei eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, sind Sie verpflichtet, dies …
- LeistungTierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragenTierärzte, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt weitere Ausfertigungen der Apothekenbescheinigung erhalten.
- LeistungVeterinärzertifikat für Fleisch und Lebensmittel tierischen Ursprungs ausstellen lassenBestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs muss bescheinigt werden, dass sie für den Verzehr geeignet sind.