SG Ordnungs- und Gewerbeamt [Verwaltungsverband Eilenburg-West]
Lieferanschrift
Maxim-Gorki-Platz 1
04838 Eilenburg Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr geschlossen
Beschreibung
- öffentliche Sicherheit und Ordnung- Überwachung des ruhenden Verkehrs- öffentliche Straßenverkehrsbehörde- Bearbeitung von Anträgen nach § 45 StVO- Umweltverschmutzungen- Baustellensicherung- Verkehrszeichen- Bearbeitung von Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen- Erteilung von Gaststättenerlaubnis- Gestattung- Erteilung einer Reisegewerbekarte
Parkplatz
Kundenparkplätze vorhanden
Persönlicher Kontakt
Beate Siewert Sachbearbeiterin
- Telefon
- +49 3423 662-337
- Fax
- +49 3423 662-344
- info@vv-eilenburg-west.de
- LeistungBuchführungshelfer / Buchführungshelferin, Anmeldung eines GewerbesAusübung eines Gewerbes als Buchführungshelfer/-in unter Hinweis auf die erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz setzen …
- LeistungGaststättengewerbe anzeigenAnzeige eines Gaststättenbetriebes nach § 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle spätestens vier …
- LeistungGewerbe abmeldenGewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
- LeistungGewerbe anmeldenGewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
- LeistungGewerbe ummeldenGewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde / Stadt verlegen, den Gegenstand des Gewerbes …
- LeistungGewerberegisterauskunft beantragenDas Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe.
- LeistungGewerbezentralregister-Auszug beantragenAntrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, …
- LeistungReisegewerbe, Ausnahme von den Verboten beantragenIm Reisegewerbe besteht ein Verbot für den Handel mit bestimmten Waren.
- LeistungReisegewerbe, Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragenAntrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner Niederlassung (oder ohne eine solche …
- LeistungSondernutzung für Handel und Gastronomie beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzung für ambulanten Handel beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Veranstaltungswerbung (z. B. Plakatierung) beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzungserlaubnis für Handel und Gastronomie, Änderung oder Verlängerung beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSperrzeitverkürzung beantragenRegelungen zur Sperrzeit in Gaststätten nach § 9 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist im Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) eine …
- LeistungStraußwirtschaft anzeigenAnzeige einer Straußenwirtschaft nach § 3 Abs.
- LeistungWochenmarkt, Zulassung als Tageshändler beantragenÜblicherweise gibt es auf Wochenmärkten neben Dauerstandplätzen auch Tagesstandplätze.