Stadtverwaltung Coswig Standesamt [Große Kreisstadt Coswig]
Zuständigkeit
Personenstandswesen, Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen, Eheschließungen, Namensänderungen, Erstellung Ehefähigkeitszeugnis, Kirchenaustrittserklärungen, Lebenspartnerschaften, Nachbeurkundungen,
Persönlicher Kontakt
Frau Petra Gulde Standesbeamtin
- Telefon
- +49 3523 66 340
- standesamt@stadt.coswig.de
- Gebäude
- Rathaus Coswig
- Raum
- 030
- LeistungBegründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Standesamt anmeldenUnverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, können nach dem Lebenspartnerschaftsadgesetz (LPartG) eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.
- LeistungEhefähigkeitszeugnis beantragen (Wohnsitz im Inland)Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.
- LeistungEheregister, Beurkundung einer Heirat im Ausland durch ein deutsches Standesamt (Wohnsitz im Inland)Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Trauung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
- LeistungEheschließung, Anmeldung beim StandesamtBevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden.
- LeistungEheurkunde, Anforderung beim Standesamt (Eheschließung in Deutschland)Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde.
- LeistungGeburtenregister, beglaubigten Ausdruck beantragenAntrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister) Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuch) gibt …
- LeistungGeburtenregister, Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland im deutschen Geburtenregister (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.
- LeistungGeburtsanzeige bei einer HausgeburtWenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
- LeistungGeburtsurkunde anfordernAntrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG), Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu …
- LeistungInternationale Geburtsurkunde anfordernAntrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 08.09.1976 Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis im Ausland?
- LeistungLebenspartnerschaftsregister, Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft durch ein deutsches Standesamt (Wohnsitz im Inland)Antrag auf Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister nach § 35 Personenstandsgesetz / PStG, Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland Haben Sie im …
- LeistungLebenspartnerschaftsurkunde, Anforderung beim StandesamtAntrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, Lebenspartnerschaftsurkunde Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine …
- LeistungNamensfestlegung mit der HeiratBestimmung des Ehenamens nach § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch Die Eheleute können ihre bisherigen Familiennamen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt …
- LeistungNamensgebung, NamensrechtVorname Den Vornamen Ihres Kindes können Sie weitestgehend selbst und in eigener Verantwortung bestimmen.
- LeistungSterbefall, Anzeige beim StandesamtAnzeige des Sterbefalls nach §§ 28 ff.
- LeistungSterberegister, Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland durch ein deutsches Standesamt (Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland)Antrag auf Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland im Sterberegister nach § 36 Personenstandsgesetz / PStG, Geburten und Sterbefälle im Ausland Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden …
- LeistungSterbeurkunde beim Standesamt anfordernJeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.