Mittelstandsförderung - Gründungsberatung (SAB), Zuschuss beantragen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Gründungsberatung nach Teil B I.1 der Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer, Nr. 01442
Um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, gewährt Ihnen der Freistaat Sachsen Zuschüsse für Beratungsleistungen. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater* und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade in der Anfangsphase kann richtige Beratung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sein.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Für welche Beratungen können Sie einen Zuschuss erhalten?
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- Vorbereitung eines Vertriebs- / Marketingkonzepts
- Überarbeitung / Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzepts
- Markterschließung
- Standortsuche
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/-strategien
- Personalkonzeptentwicklung/Maßnahmen zum Personalaufbau
Welche Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen?
- Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten
- Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschalbetrag)
Höhe
EUR 400,00 (für Beratungen zu Unternehmensnachfolgen EUR 500,00) pro Tagewerk
Umfang
- mindestens zwei, maximal zehn Tagewerke
- ein Tagewerk umfasst acht Stunden
- die Gründungsberatung kann ein Mal innerhalb von fünf Jahren wahrgenommen werden
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Ansprechstelle
Erstberatung (je nach geplanter Ausrichtung) durch:
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- Gründungsberatung - Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis
- Gründungsberatung - Befragung (sab61511) sab61511
- Gründungsberatung - Beraterqualifikation (sab61720) sab61720
- Gründungsberatung - Beratungsprotokoll (sab20074) sab20074
- Gründungsberatung längerfristige Ergebnisindikatoren (sab61427) sab61427
- Gründungsberatung - Online-Antrag
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Aufgabengebiet: Beraten und Antrag annehmen HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Beratung vor Ort
SAB-Förderportal
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder ihren Nebenerwerb zum Vollerwerb ausweiten wollen
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Vertreter folgender Berufe:
- Unternehmens- und Wirtschaftsberater
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
- Rechtsanwalt, Notar
Verfahrensablauf
Beratungsempfehlung
Wenden Sie sich – je nach geplanter Ausrichtung – zur Erstberatung an die zuständige Kammer oder den Landesverband der Freien Berufe. Schätzt man Sie persönlich und fachlich als geeignet ein und wird Ihr Gründungsvorhaben positiv beurteilt, erhalten Sie eine entsprechende Beratungsempfehlung.
Antragstellung
- Liegt Ihnen eine Beratungsempfehlung vor, können Sie den Zuschuss innerhalb von zwei Monaten beantragen.
- Füllen Sie den Antrag online im SAB-Förderportal aus, ein elektronischer Assistent führt Sie durch das Verfahren.
- Haben Sie die Eingabe abgeschlossen, sendet Ihnen die SAB zur Bestätigung eine E-Mail, diese enthält Ihren Antrag und fasst alle Angaben, die Sie getroffen haben, zusammen.
- Den Antrag drucken Sie bitte aus, unterzeichnen ihn und senden ihn mit der Beratungsempfehlung und den weiteren, im Antragsformular genannten Unterlagen per Post an die SAB.
- Die SAB prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen einen Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Beratung und Erfolgskontrolle
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen und abrechnen. An der Erfolgskontrolle wirken Sie selbst mit: Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der einen SAB Fragebogen, den Sie vollständig ausfüllen.
Auszahlung
- Ihren Antrag auf Auszahlung der Fördermittel sowie den Nachweis über deren Verwendung stellen Sie ebenfalls elektronisch
- Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Abschlussbericht sowie den Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug) im Original
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Fristen
Antragstellung: spätestens zwei Monate nach der Beratungsempfehlung und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.)
- Beratung und Abrechnung: innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
- Die beabsichtigte Unternehmensgründung darf bis zum Ende der Beratung noch nicht erfolgt sein
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 01.09.2020