Mittelstandsförderung - Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business) (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz), Nr. 02144
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien. Für entsprechende Vorhaben können Sie bei der SAB Zuschüsse beantragen [...] beispielsweise für
- das Planen, Konzipieren und Vorbereiten von Projekten,
- den Erwerb von Software und dafür notwendiger Hardware oder
- die Einführung von entwickelten Lösungen.
Mit Hilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.
Für welche Ausgaben sind Zuschüsse möglich?
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (bis zu fünf Tagewerke und bis zu EUR 900,00 je Tagewerk)
- technische Realisierung (Fremdleistung)
- Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
- Einführung der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen
Keine Unterstützung erhalten Projekte, die der Einführung allgemein üblicher Standards oder Basislösungen mit niedriger E-Business-Reife dienen. Ausgeschlossen sind des Weiteren Ausgaben für
- Standardsoftware
- isolierte Internet-Präsentationen
- Betriebskosten
- Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle
- physische und bauliche Maßnahmen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 50.000
- Bonusförderung: 10 %, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Regionalisierung
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen
- Handwerk
- Handel
- Dienstleistungen
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Freiberufler unf Existenzgründer
(Ausgeschlossen sind Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- und Vermittlungsdienstleistungen anbieten sowie Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, einen Nutzerzugang benötigen Sie dazu nicht zwingend.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglich wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag via SAB-Förderportal
- Dokumente und Nachweise
zum Auszahlungsantrag:
- Belegliste (SAB-Vordruck 61389)
- Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) jeweils im Original
Fristen
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
- Inanspruchnahme: ein Mal innerhalb von 3 Jahren
- Projektdauer: nicht länger als 12 Monate
Kosten (Gebühren)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 11.07.2018