Melderegister, Online-Abfrage von Meldedaten aus dem Sächsischen Melderegister (SMR)
Erteilung von Online-Auskünften aus dem Melderegister nach § 49 Bundesmeldegesetz
Über eine Online-Auskunft aus dem Sächsischen Melderegister (SMR) erhalten Sie Informationen zu einer gesuchten Person.
Für Ihre Recherchen steht ein aktiver Meldedatenbestand zur Verfügung, der bis 5 Jahre zurückreicht. Als Ergebnis erhalten Sie folgende amtliche Informationen zur gesuchten Person:
- Vornamen (mit Kennzeichnung des Rufnamens)
- Familiennamen
- Doktorgrad
- aktuelle Wohnanschrift bzw. letzter bekannter Wohnort oder Wegzugswohnort in Sachsen
- Status der Person in der Gemeinde, aus deren Melderegisterdaten die Auskunft erteilt wird (aktuell, verzogen, verstorben)
Zuständige Stelle
- Sächsisches Melderegister (SMR)
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Informationen für private Abrufer
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) - Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Amt24-Leistung
Voraussetzungen
Pflichtangaben für eine Online-Melderegisterauskunft sind mindestens ein Vorname, der Familienname oder ein früherer Familienname der gesuchten Person. Zusätzlich haben Sie zwei weitere Personenmerkmale anzugeben.
Die zwei weiteren anzugebenden Personenmerkmale sind wahlweise:
- Tag der Geburt
- Ort der Geburt
- Ordensname, Künstlername
- aktuelle oder frühere Anschrift
- Ein- oder Auszugsdatum
- Familienstand
- Angaben zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten/Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern.
Eine Auskunft aus dem Melderegister ist ferner nur möglich, wenn die Identität der betroffenen Person eindeutig festgestellt werden konnte und für sie keine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt.
Verfahrensablauf
Registrierung / Login
Um die Online-Auskunft nutzen können, müssen Sie sich zunächst registrieren lassen. Füllen Sie dazu bitte das bereitstehende Formular aus und fügen Sie Ihren Identitätsnachweis hinzu. Den Registrierungsantrag senden Sie per Post an die angegebene Stelle.
Nach Prüfung Ihres Registrierungsantrags werden Ihnen die erforderlichen Login-Daten übersandt.
Online-Meldeauskunft
- Wählen Sie im elektronischen Melderegister "Login für private Abrufer" und folgen Sie den Anweisungen. (Link zum Online-Verfahren auch hier in Amt24)
- Zur Höhe der Verwaltungsgebühren erhalten Sie einen schriftlichen Gebührenbescheid.
Schriftliche Auskunft
Für den Fall, dass zu der gesuchten Person aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden kann, können Sie die Weiterleitung Ihres Auskunftsersuchens an die örtlich zuständige Meldebehörde durch die SAKD beantragen, damit diese Ihr Auskunftsersuchen prüft.
Kosten (Gebühren)
Auskunft aus dem aktiven Meldebestand:
- Mindestgebühr je Auftrag (bis zu zehn Suchprofile): EUR 5,00
- Auskunft mit Ergebnis: EUR 3,50
- Suche ohne Ergebnis, weil die gesuchte Person nicht identifiziert werden konnte: EUR 0,70
- Suche ohne Ergebnis, weil die gesuchte Person eine Auskunftssperre erteilt hat oder der Auskunftserteilung über das Internet widersprochen hat: EUR 0,35
Auskunft aus dem Datenbestand der gesonderten Aufbewahrung:
- EUR 10,00
- Eine Mindestgebühr in Höhe von EUR 5,00 fällt auch an, wenn die anschließende Recherche zu keinem Ergebnis im Sinne einer Adressauskunft führt.
- Hatten Sie eine Weiterbearbeitung Ihres Antrages durch die örtlich zuständige Meldebehörde beantragt, fallen weitere Gebühren an.
Rechtsgrundlage
- § 49 Bundesmeldegesetz (BMG) – Automatisierte Melderegisterauskunft
- § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) – Auskunftssperren
- § 52 Bundesmeldegesetz (BMG) – Bedingter Sperrvermerk
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Lfd. Nr. 68, Melderecht
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.12.2016